1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Apartmentbuchungen («AGB») gelten für das Apartmenthaus zum Trillen der Verwaltung sowiwa AG mit Sitz in Basel-Stadt für die Überlassung von Apartments zur Beherbergung von Kunden, sowie alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Apartmenthauses in diesem Zusammenhang.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Eine Einzelreservation ist ohne hinterlassene Garantie bis 14 Tage vor Anreisetag gültig. Mit einer Apartmentgarantie bleibt Ihre Reservation die ganze erste Nacht erhalten.
Als Garantien für eine Apartmentreservation gelten:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express);
- Vorauszahlung für die erste Monatsmiete, z.B. per Bank- oder Postüberweisung;
- Schriftliche Garantie einer eingetragenen Firma im Handelsregister, mit Sitz in der Schweiz.
3. Leistungen und Preise
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, der Betrieb verpflichtet sich jedoch, Apartments der reservierten Kategorie bereitzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartmenthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Apartmenthauses zum Trillen an Dritte.
Die Preise verstehen sich in CHF, pro Apartment / Nacht / Woche / Wochen oder Monat, inklusive gratis W-LAN, Service und MwSt. Die Gasttaxe (falls Gasttaxpflichtig) pro Person / Nacht ist nicht inbegriffen. Jeder übernachtende Gast im Kanton Basel-Stadt erhält als Gegenleistung für die bezahlte Gasttaxe pro Person / Nacht eine BaselCard. Diese ist für die gesamte Aufenthaltsdauer – bis maximal 30 Tage – gültig. Die BaselCard wird beim Check-in ausgehändigt. Ausnahme: Gemäss Gasttaxengesetz sind Einwohner des Kantons Basel-Stadt nicht gasttaxenpflichtig und profitieren somit auch nicht von der BaselCard.
4. Besucher
Besucher müssen an der Rezeption im Voraus angemeldet werden. Bei Apartments, welche für eine Person gedacht sind (Einzelapartment) werden CHF 25.- pro Nacht plus Gasttaxe CHF 4.- pro Tag verrechnet (falls Gasttaxenpflichtig). Die Anzahl Übernachtungsnächte für Besucher ist in diesem Apartment limitiert.
5. Apartmentübergabe und -rückgabe
Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Eine verspätete Abreise muss immer mit der Rezeption abgesprochen sein.
6. Zahlung
Rechnungen des Apartmenthauses zum Trillen / sowiwa AG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthaus zum Trillen / sowiwa AG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Das Apartmenthaus zum Trillen ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot bekannt gegeben.
Ist der Kunde im Ausland ansässig, behält sich das Apartmenthaus das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzubuchen. Allfällige Kursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
7. Stornierungsbedingungen
7.1 Stornierungsbedingungen für Einzelreservationen
Einzelreservationen gelten im Normalfall als definitiv, wenn das Angebot des Apartmenthauses zum Trillen bestätigt wurde. Im Falle eines kurzfristigen Rücktritts nach Ablauf der Stornierungsfrist kann eine Monatsmiete zu 100 % in Rechnung gestellt werden.
Die Stornierungsbedingungen können je nach Angebot variieren. Bei gewissen Preisen gelten jedoch besondere Konditionen, die keine Stornierung mehr möglich machen. Falls jedochnicht anders angegeben, gelten für Einzelreservationen folgende Bedingungen:
- Stornierung bis 14 Tage vor Anreisetag: keine Kosten
- Stornierung ab 14 Tage vor Anreisetag: 50% der ersten Monatsmiete
- Stornierung während des Aufenthaltes ab drei Monate Aufenthalt (Ein MonatKündigungsfrist): Kosten bis zum Abreisetag (Tag, Wochen- oder Monatspreis)
- No-Show: 100% der ersten MonatsmieteBei Messen gelten separate Stornierungsbedingungen, diese werden mit dem Angebot bestätigt.
7.2 Stornierungsbedingungen ab 3 Apartments
Die Stornierungsbedingungen ab 3 Apartments werden separat geregelt. Es wird eine separate Stornierungsbedingung vorliegen.
8. Rücktritt des Apartmenthauses Zum Trillen der Verwaltung Sowiwa AG
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus zum Trillen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
- das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann
- ein Verstoss gegen vorstehende Ziffer 5 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
9. Buchungen über Reiseveranstalter
Bei Buchungen über einen Reiseveranstalter gelten dessen Allgemeine Bestimmungen.
10. Kinderpreise
Auf Anfrage kann für Kinder bis 2 Jahre ein Babybett gratis zur Verfügung gestellt werden. Von 2 Jahren bis zum 12. Geburtstag übernachten Kinder gegen einen Aufpreis von CHF 80.- pro Nacht im Zusatzbett oder Bettsofa. Ab 12 Jahren beträgt der Aufpreis für das Zusatzbett oder Bettsofa CHF 100.- pro Nacht.
11. Haftung / Sorgfaltspflicht
Das Apartment ist durch den Kunden mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandeneSchäden muss der Kunde bzw. die Firma aufkommen. Das Apartmenthaus lehnt jede Haftungfür Diebstahl usw. und in Bezug auf Leistungen Dritter ab. Zudem haftet das Apartmenthausnur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen vertraglichen oder ausservertraglichen direktenSchäden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
Nebst den AGB können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen, welche den AGB vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Apartmenthauses.
Es gilt das schweizerische Recht mit ausschließlichem Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13. Besichtigung
Die zur Wahrung seiner Rechte notwendige Besichtigung des Mietobjektes ist dem Vermieter jederzeit gestattet.